Allgemeine Geschäftsbestimmungen von CANTIENICA Oberwil b. Zug
Das Kursangebot von CANTIENICA Oberwil b. Zug ist auf körperlich gesunde, bzw. medizinisch abgeklärte Personen ausgerichtet. Im Zweifelsfall wird empfohlen, vor der Kursanmeldung ärztlichen Rat einzuholen oder mit der Kursleiterin telefonisch Rücksprache zu nehmen.
KURSLEITUNG / KURSANMELDUNG
Die Kurse werden i.d.R. von Silvia Spescha geleitet, oder durch entsprechende Fachpersonen stellvertretend unterrichtet.
Alle Anmeldungen sind verbindlich!
Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt. Wir behalten uns vor, einen Kurs abzusagen, wenn die minimale Teilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird. Sämtliche bereits bezahlten Beträge werden rückerstattet.
KURSABLAUF
Pro Gruppenkurs/Lektion werden maximal 9 Anmeldungen angenommen.
Die Kurse sind fortlaufend. Während den 11 Wochen Ferien nach dem Ferienplan der Stadtschulen Zug finden keine Lektionen statt.
EINSCHREIBEN FÜR LEKTIONEN
Die KursteilnehmerInnen müssen sich für jede Lektion einzeln via die Planungssoftware „sportsnow“ anmelden. Im Ausnahmefall kann die Anmeldung auch via Silvia Spescha erfolgen. Auch diese ist dann verbindlich.
ABMELDUNG VON LEKTIONEN
Im Verhinderungsfall bitte 24 Stunden vor Lektionsbeginn abmelden! bei Abmeldung bis weniger als 6h vor Kursbeginn wird die Lektion in jedem Fall verrechnet!
REGELUNG Abos
CANTIENICA®-Abos sind persönlich und nicht übertragbar.
In besonderen Fällen (z.B. Wegzug, längere Krankheit, Unfall) kann das Abo auf eine andere Person überschrieben werden. Ein solcher Antrag muss schriftlich erfolgen an silvia.spescha@gmx.ch
CANTIENICA®-Abos sind nicht kündbar.
Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos verfallen nach ihrer Gültigkeitsdauer. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Ausnahme:
- bei Unfall/Krankheit: Aboverlängerung gegen Vorweisen eines ärztlichen Attests
- Bei Schwangerschaft: Aboverlängerung um die Zeitspanne des Trainingsausfalls Ende Schwangerschaft und nach der Geburt
Finden während der Laufdauer eines 10er oder 20er-Abo Sommerferien statt, wird das Abo um die Anzahl Wochen der Sommerpause verlängert.
KRANKHEIT / UNFALL
Kann ein Kurs krankheits- oder unfallbedingt nicht besucht werden, besteht nach Einreichung eines Attests die Möglichkeit, das Abo zu verlängern bzw. die Gebühren für einen anderen Kurs gutschreiben zu lassen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist der ganze Kursbeitrag zu entrichten. Der Unfall/ die Krankheit muss umgehend schriftlich an silvia.spescha@gmx.ch gemeldet werden.
BEZAHLUNG
Es kann per Überweisung, twint oder Barzahlung bis spätestens dem Tag des 1. gebuchten Termins bezahlt werden.
KURSBESTÄTIGUNG/ KRANKENKASSE
Ich bin für Beckenbodengymnastik bei einigen Zusatzversicherungen QUALICERT anerkannt.
Die Kostenübernahme ist individuell je nach Kasse
Aboquittung: Eine Quittung kann auf „sportsnow“ im eigenen Konto ausgedruckt werden. Auf Wunsch stelle ich für CHF 10.- eine spezielle QUALICERT -Kursbestätigung aus.
VERSICHERUNG / HAFTUNG
Der persönliche Versicherungsschutz (u.a. Unfall- und Krankenversicherung) ist Sache der Teilnehmenden.
SCHWANGERSCHAFT/ GESUNDHEITLICHE EINSCHRÄNKUNGEN
Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sind selber dafür verantwortlich, in welcher Intensität sie Übungen ausführen oder ob sie Übungen auslassen. Die Kursleitung muss über eine Schwangerschaft informiert sein!
GESUNDHEITSFRAGEBOGEN
Alle TeilnehmerInnen füllen vor Kursstart den Gesundheitsfragebogen aus und geben ihn der KursleiterIn ab (wird vertraulich behandelt)
Über Änderungen, neue Beschwerden, Operationen etc. wird die Kursleitung umgehend informiert.
Mit der Anmeldung/dem Kauf eines Abos anerkennen Sie die AGBs. Herzlichen Dank!
Oberwil b. Zug, 11.8.2021